Beschreibung
Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht, alle Arbeitsmittel mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand kontrollieren zu lassen.
Die UVV stellt für jedes Unternehmen also eine verbindliche Pflicht zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Wer der so genannten Unfallverhütungsvorschrift ( UVV ) nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.
SCHNELLE hat die geforderte Sachkunde und sorgt mit der Ausstellung des UVV-Prüfberichtes dafür, dass Ihre Arbeitsmittel den gesetzlichen Vorschriften der UVV entsprechen.
Spezifikation
- Arbeitsmittel
- Erdbaumaschinen